Der folgende Text im Kasten ist kein Lizenzvertrag, sondern
gibt den zugrundeliegenden Lizenzvertrag
(siehe unten) übersichtlich und in allgemeinverständlicher Sprache wieder.
Dieser Text entfaltet keine juristische Wirkung und erscheint im eigentlichen
Lizenzvertrag nicht.
Es ist Ihnen gestattet:
das Werk bzw. den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
zugänglich zu machen
Abwandlungen oder Bearbeitungen des Werkes oder Inhaltes anzufertigen
Keine kommerzielle Nutzung Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke
verwendet werden
Weitergabe unter gleichen Bedingungen Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten
oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden,
dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter
Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages
identisch oder vergleichbar sind.
Wobei gilt:
Verzichtserklärung
Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die
Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
Sonstige Rechte
Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte:
Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts und sonstigen Befugnisse
zur privaten Nutzung;
Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers;
Rechte anderer Personen, entweder am Lizenzgegenstand selber oder
bezüglich seiner Verwendung, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte abgebildeter
Personen.
Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung –
Weitergabe unter gleichen Bedingungen
DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND
(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS
PUBLIC LICENSE ("CCPL" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER
SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE
GESCHÜTZT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINER DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG ERTEILTEN BEFUGNIS
ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
DER LIZENZGEBER ERTEILT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENE NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER
DER VORAUSSETZUNG, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN
ERKLÄREN.
1. Definitionen
Unter einer Bearbeitung wird eine Übersetzung oder andere
Bearbeitung des Werkes verstanden, die eine eigentümliche geistige Schöpfung
von Ihnen ist bzw. eine Übersetzung oder andere Bearbeitung eines anderen
urheberrechtlichen Schutzgegenstandes als einem Werk, wenn diese zu einem
eigenen Schutzrecht führt. Eine freie Benutzung eines Werkes wird nicht als
Bearbeitung angesehen.
Unter den Lizenzelementen werden die folgenden Lizenzcharakteristika
verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz
genannt werden: "Namensnennung", "Nicht-kommerziell", "Weitergabe unter gleichen
Bedingungen".
Unter dem Lizenzgeber wird die natürliche oder juristische
Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser
Lizenz anbietet.
Unter einem Sammelwerk wird eine Sammlung verstanden,
die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen
Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt. Darunter fallen auch
Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch
oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf
andere Weise zugänglich sind, wenn sie infolge der Auswahl oder Anordnung
des Stoffes eine eigentümliche geistige Schöpfung sind (Datenbankwerke).
Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung
(wie oben beschrieben) angesehen.
Mit SIE und Ihnen ist die natürliche
oder juristische Person gemeint, die die in dieser Lizenz erteilte Nutzungsbewilligung
(Befugnisse) ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick
auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des
Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz erteilte Nutzungsbewilligung
trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.
Unter dem Schutzgegenstand wird das Werk oder Sammelwerk
oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts verstanden, das Ihnen
unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
Unter dem Urheber wird die natürliche Person verstanden,
die das Werk geschaffen hat.
Unter einem verwandten Schutzrecht wird das Recht an
einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden,
zum Beispiel einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank,
einem Schallträger, einer Rundfunksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung
eines ausübenden Künstlers.
Unter dem Werk wird eine eigentümliche geistige Schöpfung
verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts
Diese Lizenz lässt sämtliche Rechte unberührt, die sich aus den Beschränkungen
der Verwertungsrechte, aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen
der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers durch die Anwendung findenden
Gesetze ergeben.
3. Lizenzierung
Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages erteilt Ihnen der Lizenzgeber
eine unentgeltliche, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts
oder verwandten Schutzrechts) unbeschränkte, nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung,
den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere
zu vervielfältigen und zu verbreiten;
den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
insbesondere zu senden, weiterzusenden, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen
und öffentlich zur Verfügung zu stellen;
den Schutzgegenstand auf Bild- oder Schallträger festzuhalten und mit
dem Bild- oder Schallträger auf die in 3 a. oder b. erlaubte Weise zu verfahren.
Die in diesem Lizenzvertrag erteilte Nutzungsbewilligung kann für alle
bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannte Nutzungsbewilligung
beinhaltet die Befugnis, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die
technisch erforderlich sind, um die Nutzungsbewilligung für alle Nutzungsarten
wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und
auf andere Dateiformate umfasst.
4. Beschränkungen.
Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich
nur unter den folgenden Bedingungen:
Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen
dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses
Vertrags öffentlich wiedergeben und Sie müssen stets eine Kopie oder die
vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI)
dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten
oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben. Sie
dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen
dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Befugnisse ändern oder beschränken.
Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise
unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungs- und/oder Gewährleistungsausschluss
hinweisen. Sie dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen
versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer
Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch
stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand
einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass
das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn
Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist -
auf die Aufforderung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk
jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen.
Sie dürfen die in Ziffer 3 erteilten Befugnisse in keiner Weise verwenden,
die überwiegend auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete
geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten
oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben, müssen
Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und
die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen
Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym,
falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechtsinhabers nennen,
wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes,
wenn dieser angegeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren
Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende vollständige Internetadresse
in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben
hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist
nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand.
Obwohl die gemäß Ziffer 3 erteilten Befugnisse in umfassender Weise ausgeübt
werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in den Persönlichkeitsrechten
sowie im Schutz der berechtigten geistigen Interessen der Urheber und ausübenden
Künstler, die nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand
über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.
5. Gewährleistung
Sofern dies von den Vertragsparteien nicht schriftlich anders vereinbart
wurde, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die in diesem Lizenzvertrag
erteilte Nutzungsbewilligung. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der
mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet
sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den
Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb der Lizenz vereinbart,
oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen
Vorschriften.
6. Haftung
Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber
bezüglich Schäden, die in Verbindung mit der Erteilung der Nutzungsbewilligung
entstehen, nur für Vorsatz. Für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern
im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt die Abweichung,
dass nur die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei anderen Schäden als Personenschäden
ausgeschlossen ist.
7. Vertragsende
Dieser Lizenzvertrag und die durch diesen erteilten Befugnisse enden
automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Die Ziffern
1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz dauerhaft (für
die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts). Dennoch behält
sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu
beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser
Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser
Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis
sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten
oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben, bietet
der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den Schutzgegenstand unter denselben
Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz erteilt hat.
Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt und
an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Bestimmung, die
dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird,
so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich
vorliegt und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben
ist.
Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den
Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren
ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand.
Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner
Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne
eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber
und Ihnen abgeändert werden.
Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Österreich
Anwendung.
Hinweis:
Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen
mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender
Stelle einen Link auf diese Seite einzubinden: https://www.janko.at/Spiele/Creative-Commons.htm