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Rätselgedichte, Rätselreime

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Adolf Emmerich Kroneisler

Salomon Friedrich Merkel (* 13. Feb. 1760 in Schmalkalden; † 21. Feb. 1823 in Kassel) war Anwalt und Regierungsprokurator in Kassel.

Pseudonyme: Adolf Emmerich Kroneisler

Quelle: Wilhelm Kosch, Deutsches Literatur-Lexikon, 3. Auflage, Band 8, 1981

Siehe auch: Genealogie (geni.com), Neuer Nekrolog der Deutschen

 

Quellen und Copyright

Die Werke von Adolf Emmerich Kroneisler sind gemeinfrei, da deren Verfasser vor mehr als 70 Jahren verstorben ist.

Die Rätsel von Adolf Emmerich Kroneisler sind – soweit wir wissen – ausschließlich in der Abendzeitung erschienen.

Rätsel von Adolf Emmerich Kroneisler

# Erste Zeilen des Rätsels
6409 Dir selber macht das ganze Wort Entsetzen; doch 1820/306/6
6424 Tief kann mein Ganzes Euch erniedrigen, verletzen 1820/302/4
6451 Du hast mit feinem Sinn uns eben, als wahre Sphinx 1821/160
6473 An zwei beliebte Dichter. Das erste Silbenpaar 1820/298/2
6596 Sieh’, Freundin, hier erscheint vor Dir die wunder 1818/240
6517 Es mahnt das ganze Wort Euch ernst an Ewigkeit 1820/304/5
6532 Tief kann mein Ganzes Euch erniedrigen, verletzen; 1820/300/3
6560 Das Eine bleibt fürwahr das höchste Gut auf Erden 1820/296/1
6575 Auf hoher Burg, in feingewölbter Halle, vor die der 1818/118
6588 Geleuchtet und erwärmt hat oft mein Gegenstand. 1817/231
# ist die Nummer des Rätsels hier bei uns
sind das Jahr der Erstveröffentlichung, die Nummer der Ausgabe sowie ggf. die Nummer des Doppelrätsels (s.u.).

Ein halb Dutzend Doppelrätsel von E. A. Kroneisler

Unter Doppelrätsel wird ein solches Rätsel gemeint, bei welchem ein Wort, das bezeichnet sein könnte, im Rätsel selber angegeben, und nun die Erratung eines andern Wortes erwartet wird, dessen Sinn jedoch vom angegebenen Worte ganz abweicht.

Die Welt nämlich hat nunmehr so viele Rateherren und Rateherrinnen, dass wir in Zukunft uns keineswegs mit bloß einfachen Rätseln jederzeit zu begnügen brauchen, so gewiss auch die in Ehren zu halten sind.

Was aber den ohnehin fast entschlafenen Rätselbund anbelangt; so stiftete man ihn nur für das Einfache. Er darf demnach seine Rechte nicht etwa, wie freilich sonst mancher öffentliche Abgaben Einnehmer tut, auf das Doppelte ausdehnen. Also darf auch bei den Doppelrätseln kein Ödip zur Abgabeleistung besonders herangezogen werden; es wäre denn, dass einer freiwillig sich dazu verstände, zum Besten des öffentlichen Schatzes jenes Rätselbundes. Vielmehr wird bei diesen Doppelrätseln, wie bei ehrlichen einfachen, die außerhalb des Bundstaates zur Welt kommen, die Auflösung durch bloße Nennung des Wortes, in einem der nächsten Blätter immer von selbst erfolgen.

[Quelle: Abendzeitung Nr. 296. Dienstag, 12. Dezember 1820. Dresden, in der Arnoldischen Buchhandlung. Verantwortlicher Redactetur: C. G. Th. Winkler (Th. Hell)]