Das erste Paar gewahrt gar flüchtigen Genuss,
Wer streng der letzten folgt, knackt manche harte Nuss,
Des Ganzen süßer Lohn ist ein erlaubter Kuss.
Schlitten + Recht = Schlittenrecht
Das Schlittenrecht (veraltet) ist das Recht eines Herrn, der mit einer Dame eine Schlittenfahrt unternimmt, von derselben einen Kuss zu erhalten.