Majoran, Majorat
Majorat oder Ältestenrecht bezeichnet ein mittelalterliches Erbrecht, bei dem ein Landbesitz oder Vermögen oder ein Teil davon in der Form einer Stiftung zu einem Majoratsgut gewandelt wurde, das vom ältesten Sohn (Primogenitur) als Ganzes zu erben und zu erhalten war; gab es keinen Sohn, fiel das auch als Ältestengut bezeichnete Majorat dem nächsten männlichen Verwandten zu, bei gleichem Grad der Verwandtschaft dem ältesten Verwandten. Der Erbe wurde zum neuen Majoratsherrn und zahlte den jüngeren Söhnen und den Töchtern des Erblassers allenfalls einen geringen Unterhalt.