Roggen, Riggen
Takelage (Takelwerk, Rigg) bezeichnet das stehende Gut und Teile des laufenden Guts eines Segelschiffes. Genauer sind dies die (feststehenden) Masten und das Tauwerk, das die Masten hält (Wanten, Stage), und die Spieren, Blöcke und Beschläge, sofern sie an den Masten und Spieren befestigt sind, sowie der Teil des Laufenden Guts, der zum Bedienen der Segel notwendig ist, aber nicht am Schiff befestigt wird (hauptsächlich Fallen, aber auch Dirk, Toppnant und Baumniederholer). Nicht zur Takelage gehören die Segel selbst und die Schoten, obwohl letztere zum laufenden Gut gehören.