Weichbild:
1. Anblick und das Erscheinungsbild eines urbanen Raumes, einer Stadt oder
eines Ortes, eines Bauensembles oder eines einzelnen Bauwerkes. 2.
Rechtshistorisch bezeichnet Weichbild den vor den eigentlichen Stadtmauern
gelegenen Bezirk, der der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war.