Das Glück des Ersten muss mein Ganzes wollen,
Und seines Zweiten Pflichten treu' erfüllen,
Wenn wir es lieben, es verehren sollen.
Land + Stand = Landstand
Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn.