Gibst, Leser, Du zum schönsten Bund mich einer, die du liebst,
So sei sie, das bedenke wohl, auch das, was Du ihr gibst;
Denn würdest Du sie hinterdrein nicht mehr mit mir benennen,
So müssten die, die mich verstehn, wohl gar von ihr Dich trennen.
Die Rechte
1. die rechte Hand; 2. Berechtigung oder Befugnis
Früher waren verheiratete Frauen teilweise rechtlos; beispielsweise ging ihr Vermögen an den Ehemann über, der darüber verfügen konnte. Frauen konnten veine Verträge abschließen, etc.