Nadel + Gelder = Nadelgelder
Im gemeinen deutschen Recht bezeichnete Nadelgeld (auch Spielgeld) einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen, etwa für Kleidung, frei verfügen, d. h., insoweit unterlag sie also nicht der Vormundschaft ihres Mannes. Beim Adel war es üblich, die Höhe des Spielgeldes ehevertraglich festzulegen. [Wikipedia]