Hast, vor des Elementes Wut,
Auf meiner ersten Du gerettet Hab' und Gut;
So kann's das Ganze Dir noch rauben,
Doch sollte das die zweite nie erlauben.
Strand + Recht = Strandrecht
Das Strandrecht (Jus litoris, auch Jus naufragii) regelt die Rechtsverhältnisse am Strandgut und bei Schiffbruch. Zum Strandgut zählen sowohl einzelne Güter, die an den Strand getrieben werden, als auch gestrandete Schiffe, beziehungsweise deren Überreste (Wracks), und das persönliche Eigentum der Besatzung.