In der letzten Woche haben wir erfahren, wer wann welchen Gang zubereitet
hat. Dieses Mal geht es um die Zutaten zu den Hauptgerichten, wobei nicht alle
Hinweise der Wahrheit entsprechen. Es gilt: Ein Hinweis ist entweder in allen
Teilaussagen wahr oder in allen unwahr. Bei unwahren Aussagen ist der direkte
Umkehrschluss wahr.
Hinweise
Kalbsschnitzel wurden weder am Donnerstag noch am Freitag verarbeitet. Zur
Entenbrust gab es entweder Blumenkohl oder Erbsen mit Möhren. Das
Schweinefilet wurde nicht mit Bratkartoffeln serviert.
Blumenkohl gab es zum Schweinefilet. Die Beilage am Donnerstag waren nicht
die Kroketten. Rehkeule und Schupfnudeln kamen nicht zusammen auf den Teller.
Zu der Rösti gab es Blumenkohl.
Einmal gab es Rehkeule mit Wildreis. Die Bratkartoffeln wurden entweder
mit Kalbsschnitzel oder Schweinefilet serviert. Die Rösti kam eher auf den
Teller als die Schupfnudeln.
Am Montag gab es Gurkensalat. Kalbsschnitzel und Rösti gehören nicht
zusammen. Die Fleischzutat, zu der Blumenkohl gereicht wurde, steht in der
Werteliste direkt vor jener Fleischzutat, die am Montag serviert wurde.
Kohlrabi und Entenbrust wurden an verschiedenen Tagen zubereitet.
Rote Bete gab es einen Tag später als Hasenrücken. Die Bratkartoffeln
wurden entweder mit roter Bete oder mit Kohlrabi kombiniert. Erbsen mit
Möhren wurden nicht am Montag serviert.