Herr A ist Kriminalbeamter, der früher einen anderen Mord untersucht hat und
davon überzeugt ist, dass B damals den Mord begangen hat. A konnte Bs Schuld
damals aber nicht beweisen.
(Es ist völlig irrelevant, ob B den Mord damals tatsächlich begangen hat, es
reicht, dass A daran glaubt.)
Es geschieht ein weiterer Mord, und alle Indizien sprechen (zufällig) gegen
B. A hat eindeutige Beweise, dass B diesen neuen Mord unmöglich begangen haben
kann, hält die Beweise aber zurück, um B für den ersten Mord büßen zu lassen
(ausgleichende Gerechtigkeit).
(Man beachte den Unterschied zwischen »glauben« und »wissen« bei der
Beantwortung der Fragen!)
Dies ist ein häufiges Motiv in Literatur und Film.
In Claude Chabrols »Inspector Lavardin« wird ein Unschuldiger angeklagt und
Lavardin schweigt, obwohl er von dessen Unschuld im Mordfall weiß, da der
Angeklagte andere Verbrechen am Kerbholz hat, die ihm Lavardin allerdings
nicht nachweisen kann.
Das gleiche Motiv kommt auch in Friedrich Dürrenmatts »Der Richter und sein
Henker« vor.