AN ALLE MITARBEITER/INNEN
Anhang zur Dienstordnung (Dienstfreistellung in bestimmten Fällen)
Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie
auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verstorbenen können Sie nichts mehr tun
und jemand anders kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn
Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen eine
halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier können Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn a) Sie uns zwei Wochen
vor Ihrem Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Arbeitskraft
einstellen können. b) Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit
wir entsprechende Maßnahmen einleiten können. c) Ihre Unterschrift und die
Ihres behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegt eine
der beiden Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlstunden vom Jahresurlaub
abgezogen.
Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben
Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles
von Ihnen verstößt gegen den geltenden Arbeitsvertrag.
Silberne- oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25
oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh,
wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir
keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Freistellung
vorgesehen. Sie hatten ja schon den Spaß.
Ihr Arbeitgeber